A

Anschlussgleis: Gleis mit direkter Anbindung eines Privatunternehmens. 

B

BAG: Bundesamt für Güterverkehr.

Mehr über die Aufgabenfelder des BAG finden Sie hier

Binnencontainer: Container, welcher für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße genutzt wird und den Bedingungen des Internationalen Eisenbahnverbandes entspricht.

Binnenschiff: Ein für den Verkehr auf Binnengewässern gebautes Schiff.

Binnenschifffahrt: Der Transport von Gütern mit Schiffen auf Binnengewässern.

Blockzug: Güterzug, welcher als Einheit (ohne Veränderungen) vom Start- zum Zielbahnhof verkehrt. Wird vor allem im Massengutverkehr eingesetzt.

BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Bundesverkehrswegeplan (BVWP): Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenplan für die Investition in den Aus- und Neubau der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.

C

Chassis: Fahrgestell für ISO-Container, Auflagen und Boxen.

Container: Sammel- und Beförderungseinheit des Gütertransports.

D

Direktverkehr: Ein direkter Transport ohne Umschlag.

DSLV: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.

Mehr über die Tätigkeiten des DSLV finden Sie hier.

E

EBA: Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Bereich des Schienenverkehrs.

Mehr über das EBA finden Sie hier.

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU): Unternehmen, welches für den Personen- und/oder Güterverkehr auf der Schiene zuständig ist.

Einzelwagenverkehr: Im Einzelwagenverkehr werden die Einzelwagen eines bestimmten Gebiets gesammelt und zusammen in den Güterzügen zwischen den Regionen transportiert.

Eisenbahninfrastrukturbetreiber: Der Eigentümer einer Bahnstrecke, welcher die Nutzung dieser im Gegenzug für Zahlungen anbietet.

Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG): Rechtskräftige Vorschriften, um den Wettbewerb auf dem Schienenverkehr aufrecht zu erhalten.

Emission: An die Umwelt abgegebenen Störfaktoren. Häufig handelt es sich Schadstoffe. Im Verkehrssektor handelt es sich dabei meist um Kohlenstoffdioxid.

F

Frachtführer: (Natürliche oder juristische) Person, welche für den Gütertransport zuständig ist. Diese kann den Transport selbst durchführen oder diesen durch andere durchführen lassen.

Freiladegleis: Gleis, welches direkt neben einer Straße liegt, sodass ein unmittelbarer Umschlag zwischen Schiene und Straße ermöglicht wird.

G

Ganzzug: Güterzug, welcher als Einheit (ohne Veränderungen) vom Start- zum Zielbahnhof verkehrt. Wird vor allem im Massengutverkehr eingesetzt, siehe auch Blockzug.

Gateway-Terminal: Knoten- bzw. Übergangspunkt, an welchen ein Umschlag zum Weitertransport stattfindet.

Gebrochener Verkehr: Der Transport von Gütern mit mindestens zwei Verkehrsmitteln. Man unterscheidet zwischen dem gebrochenen Transport mit einem Verkehrsträger (unimodal) oder mehreren Verkehrsträgern (multimodal).

Gleisanschluss-Charta: Forderung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an die Politik, Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur zu ergreifen.

Gleisanschlussförderprogramm: Programm der Bundesregierung, welches das Ziel verfolgt, Unternehmen die Verlagerung ihrer Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu erleichtern.

Gleisreaktivierung: Das wieder aktiv machen von stillgelegten Gleisanschlüssen.

Güterverkehrszentrum: Logistik-Zentren, im Besitz selbstständiger Unternehmen. Die Unternehmen sind für den direkten Güterverkehr, aber auch in den zu ergänzenden Dienstleistungen wie beispielsweise Lagerung und Wartung zuständig.

Güterverteilzentrum: Zentraler Umschlagplatz, an welchem Güter gesammelt, sortiert und die Weiterfahrt in die bestimmten Regionen koordiniert wird.

H

Hinterlandverkehr: Wenn die Verkehrsträger Straße, Schiene sowie Binnen- und Küstenschiffe für den Zu- und Ablaufverkehr an den Seehäfen zu den Wirtschaftszentren des Binnenlandes eingesetzt werden.

Hub: Knotenpunkt des intermodalen Verkehrs, an welchem eine Umladung zwischen Zügen erfolgt.

I

Intermodale Transporteinheit (ITE): Bezeichnet Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter, welche für den intermodalen Verkehr genutzt werden können.

Intermodaler Verkehr: Als intermodaler Verkehr wird der Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit mit zwei oder mehreren Verkehrszweigen verstanden, wobei ein Wechsel der Ladeeinheit, aber kein Umschlag der transportierten Güter erfolgt.

Intramodaler Wettbewerb: Unternehmen desselben Verkehrsträgers stehen in Konkurrenz zueinander.

J

K

Kabotage: Der Güterverkehr mit Be- und Entladungsort innerhalb eines Staates wird durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen durchgeführt.

Kombinierter Verkehr (KV): Gütertransport, der auf der Nutzung verschiedener Verkehrsträger (Lkw, Bahn und Schiff) basiert. Bei einem Umschlag innerhalb der Transportkette wird nicht das eigentliche Transportgut, sondern die Transportbehälter, in welchem sich das Gut befindet umgeladen.

KV-Terminal: Umschlagseinrichtungen für den Kombinierten Verkehr.

L

Ladeeinheit: Packung/ Gefäß in welchem das Gut transportiert wird (z.B. Container, Wechselbehälter oder Palette).

Ladegleis: Gleis, auf welchem die intermodalen Transporteinheiten umgeschlagen werden können.

Lastzug: Kraftfahrzeug mit Anhänger.

Logistik: Die gesamtheitliche Planung, Koordination, Ausführung und Kontrollierung des Warenflusses. 

M

Masterplan Binnenschifffahrt: Das Bundesverkehrsministerium verfolgt das Ziel, den Anteil des Verkehrsträgers Binnenschifffahrt am gesamten Verkehrsmarkt bis 2030 auf 12 Prozent zu steigern. Der Masterplan besteht aus fünf Handlungsfeldern.

Masterplan Schienengüterverkehr: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegtes Ziel, den Güterverkehr größtmöglich auf die Schiene zu verlagern. Um dies zu erreichen, muss der Schienenverkehr gefördert und die Infrastruktur weiter ausgebaut werden.

Maut: Straßennutzungsgebühr für Autobahnen und Schnellstraßen, welche für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht gelten.

Modal Split: Der Anteil eines Verkehrsträgers am Gesamtmarkt. Man differenziert dabei zwischen dem Personen- und dem Güterverkehr. Die Verkehrsleistung im Güterverkehr wird durch Tonnenkilometer angegeben. Dabei handelt es sich um das Produkt aus der zurückgelegten Strecke und den transportierten Tonnen.

Multimodaler Verkehr: Die Nutzung von mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsträgern (Schiene, Straße oder Wasserstraße) innerhalb eines Transports.

N

Nachlauf: Die weitere Beförderung von Gütern/Ladeeinheiten zum Empfänger nach einem Umschlag.

O

P

Palette: Ein genormtes Gestell, welches den Umschlag von Gütern vereinfacht. Die Europalette EUR 1, welche die Standardpalette darstellt, hat die Maße: Breite 80cm x Länge 120cm x Höhe 14,4cm. 

Q

R

S

Sammelgut: Stückgüter, welche zu einer Sammelladung zusammengefügt und transportiert werden.

Sattelauflieger (Sattelanhänger): Anhänger, welche einen Teil ihres Gewichts auf die Achsen der Sattelzugmaschine verlagern. Dadurch wird ein wesentlicher Gewichtsteil des Anhängers und des Gewichts seiner Ladung von dem Kraftfahrzeug getragen.

Schienenanschluss: Ort, welcher über einen Zugang zum Schienennetz verfügt. Dadurch können Container auf Güterzüge umgeladen werden.

Schienengüterverkehr: Gütertransport über den Verkehrsträger Schiene. Stellt meist eine umweltfreundlichere Alternative zum Gütertransport mit Lkw dar.

Seecontainer: Container, welcher sich für die Stapelung auf einem Containerschiff eignet.

Sendung: Die zu befördernde Fracht.

SGKV: Die Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. bietet Beratung im Bereich des Kombinierten Verkehrs.

T

TEN-T: Trans-European Transport Network. Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Transportnetze der EU weiter auszuweiten. Dazu zählt der Ausbau der Infrastruktur von Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Häfen, des Flugverkehrs und den Terminals des Schienenverkehrs. Dadurch soll der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt der EU gesteigert werden.

TEN-T-Korridore: Die Europäische Kommission plant in der Infrastrukturpolitik TEN-T das Verkehrsnetz der EU auszuweiten. Dabei ist bis 2030 der Ausbau neun zentraler Korridore geplant. Es handelt sich hierbei um zwei Nord-Süd-Korridore, drei Ost-West-Korridore und vier diagonale Korridore.

Terminal: Ort, welcher durch seine Ausstattung die Lagerung und den Umschlag intermodaler Transporteinheiten ermöglicht.

TEU: Twenty Foot Equivalent Unit (deutsch: 20-Fuß Einheit). International standardisierte Maßeinheit im Containerverkehr. Dabei wird die Ladekapazität und Durchsatzmessung der Container auf die TEU Längeneinheit umgerechnet.

Tiefladewagen: Eisenbahnwaggon mit niedriger liegender Ladefläche.

Trailer: Container, welcher für den Gütertransport genutzt wird.

Transitverkehr: Wenn Versender und Ziel des Transports in unterschiedlichen Ländern liegen und ein Land beim Transport lediglich durchquert werden muss.

Transportkette: Abfolge von Prozessen, damit Güter von der Quelle bis zum Empfänger gelangen.

Transportleistung: Gewicht der transportierten Sendung multipliziert mit der zurückgelegten Strecke.

Transportvolumen: Die Gesamtheit des Güterverkehrs in einem bestimmten Gebiet (z.B. Staat, Kontinent…) und/ oder in Bezug auf einen bestimmten Verkehrsträger (z.B. Schiene, Straße…).

Trasse: Gleisstrecke.

Trasseneinkauf: Eine Trassenanmeldung, um an bestimmten Terminen/ zu bestimmten Zeiten bevorzugter Nutzer einer bestimmten Gleisstrecke zu sein.

Trassenpreis: Kosten für die Nutzung einer Gleisstrecke. Der Preis variiert und ist abhängig von Faktoren wie Streckenqualität und Verkehrspotential, aber auch von der jeweiligen Art des Zuges (dazu zählt beispielsweise das Gewicht und die Geschwindigkeit).

Trimodal: Der Transportweg setzt sich aus Straße, Schiene und Wasserstraße zusammen.

U

UBA: Umweltbundesamt.

Umschlag: Ein Wechsel des Verkehrsträgers innerhalb eines Gütertransports.

Umschlagterminal: Ort, welcher durch seine Ausstattung die Lagerung und den Umschlag intermodaler Transporteinheiten ermöglicht.

Ungebrochener Verkehr: Der direkte Transport zu einem Ziel ohne einen Umschlag.

Unimodaler Verkehr: Der Transport wird nur durch einen Verkehrsträger ausgeführt.

V

Verkehrsleistung: Maßzahl, welche die Leistung eines Verkehrsträgers wiedergibt. Diese ergibt sich aus der zurückgelegten Strecke und der Menge an Gütern, welche transportiert wurden. Daher wird die Verkehrsleistung in Tonnenkilometer oder Personenkilometer (bei der Beförderung von Personen) angegeben.

Verkehrsmittel: Beförderungsmittel für Personen oder Güter. Diese können (müssen aber keinen) eigenen Antrieb besitzen.

Verkehrssektor: Alle Verkehrsmittel.

Verkehrsträger: Infrastruktur, durch welche Transportdienstleistungen erst ermöglicht werden. Man unterscheidet zwischen sechs Verkehrsträgern: das Straßenverkehrsnetz, das Schienennetz, die Binnenwasserstraßen, der Hochsee, dem Luftverkehr und den Rohrfernleitungen.

Verkehrsverlagerung: Das Wechseln zu anderen Verkehrsträgern. Gerade die Verkehrsverlagerung auf umweltschonendere Verkehrsträger wird durch die Verkehrspolitik gefördert.

Verkehrswende: Erkennbare Veränderungen im Verkehrssektor in Bezug auf die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Hier spielt vor allem der Wechsel zu umweltschonenderen Verkehrsträgern eine tragende Rolle.

Vorlauf: Der Gütertransport vom Versender bis zum Umschlag.

W

Waggon: Anhänger eines Zugs, durch welchen der Gütertransport ermöglicht wird.

Waggonchassis: Fahrgestell eines Waggons, auf welches der Container verladen wird.  

Wasserstoff-Triebzug: Die Brennstoffzelle des Fahrzeugs bildet Strom aus Wasserstoff. Die aus dem Vorgang erzeugte Energie wird darauf in Batterien gespeichert, wodurch das Fahrzeug elektrisch und damit komplett emissionsfrei betrieben wird.

Wechselbehälter: Ein Behälter für den Gütertransport, welcher vom Fahrgestell trennbar und auf eigenen Stützbeinen abstellbar ist. Dadurch kann dieser von Lkw unterfahren oder für den Schienenverkehr gekrant werden. Durch die Vorteile in Bezug auf den Umschlag eignet sich ein Wechselbehälter für den Kombinierten Verkehr. (Jedoch können nicht alle Wechselbehälter gestapelt werden)

X

Y

Z

Zugangsberechtigter: Person, welcher die Erlaubnis erteilt wurde ein Privatgelände oder einen bestimmten Bereich zu betreten, welcher nicht öffentlich zugänglich ist. Unbefugten ist der Zugang rechtlich verboten.