Gleisanschluss, Ihr Direkter Zugang zur Schiene

Seit 1. März 2021 gilt die neue Anschlussförderrichtlinie des Bundes. Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionen in den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweiche sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs gefördert. Hierzu zählen multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße sowie Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen. Mit der neuen Anschlussförderrichtlinie wurden die finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen für Unternehmen signifikant verbessert. Es wurde nicht nur der Förderkatalog deutlich erweitert, auch stehen mehr Bundesmittel für die Förderung bereit  der Gesamtumfang des Förderprogramms liegt bei 200 Millionen Euro für fünf Jahre.

Unser Leistungsangebot zur Gleisanschlussförderung

MachbarkeitsStudie: TRANSPARENZ ERZEUGEN

Wir analysieren die technischen, logistischen und bahnbetrieblichen Voraussetzungen für Ihren Gleisanschluss und finden unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte die optimale Lösung für Ihr Vorhaben.

FörderAntrag und Projektmanagement

Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und begleiten Sie während der gesamten Projektlaufzeit mit unserem Knowhow.

Aufbau von effizienten Logistiketten

Wir beraten Sie umfassend von der Idee bis zur Abwicklung des ersten Zugs und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für nachhaltige Bahnverkehre.


Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Ihren Zugang zur Schiene zu verbessern! Der Kombinierte Verkehr mit eigenem Gleisanschluss ist die ideale Lösung, wenn Sie eine zukunftsfähige und langfristig angelegte Strategie für mehr Klimaschutz und CO2-arme Transporte im Schienengüterverkehr umsetzen möchten. Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen eines Gleisanschlusses. 

Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Planungen! 

Die neue Gleisanschlussförderung

Fördergegenstand

Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionen in den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz folgender Anlagen gefördert: 


Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche


Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße


Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen


Fördervoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem für die Inanspruchnahme des Förderprogramms gegeben sein:


Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform


Die Schienenanlage muss im Eigentum des Unternehmens stehen


Das Bauvorhaben darf vor Antragsstellung noch nicht begonnen haben


Nachweis, dass eine Finanzierung allein durch Eigenmittel des Antragstellers nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage führt



Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bei Neu- und Ausbau, Reaktivierung oder Ersatz eines Gleisanschlusses vom Bund bis zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Investitionen für Maßnahmen im Zusammenhang mit multifunktionalen Anlagen werden sogar bis zu 80 Prozent gefördert. Die Förderhöhe ist abhängig von der tatsächlichen Mehrmenge, die auf die Schiene verlagert wird.

 

Die Förderung berücksichtigt das jährliche erzielte Schienentransportaufkommen und beträgt als Höchstwert 10 Euro/Tonne/Jahr oder alternativ je 1000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung auf dem Eisenbahnnetz in Deutschland bis zu 40 Euro/Jahr. Auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer sind zu maximal 50 Prozent zu berücksichtigen. Bei leichten Gütern beträgt die Förderung 300 Euro je Güterwagen und 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer. Der Förderbetrag muss mindestens 15.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen.

Weitere Informationen zur Anschlussförderung des Bundes sowie notwendige Formulare für die Antragsstellung erhalten Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) unter diesem Link.

Ihr Kontakt

Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Gleisanschluss-Planungen! 

Gerhard Oswald

Tel. 040 209406490

goswald@gomultimodal.com